Montag, 13. Februar 2012

Auf die richtige Einnahme kommt es an

Viele Patienten verstehen die Anweisungen auf dem Beipackzettel nicht

Hannover (apothekerkammer-niedersachsen - medizin-welt) - Jeder, der ein Medikament einnehmen muss, sollte zunächst sorgfältig den Beipackzettel lesen. Das ist allerdings einfacher gesagt als getan. Vor allem ältere Menschen können die umfangreichen Texte in kleiner Schriftgröße kaum entziffern. Hinzu kommt die unverständliche Sprache. Doch wenn Patienten die Anweisungen zur Medikamenteneinnahme nicht verstehen oder verunsichert sind, dann kommt es zu Anwendungsfehlern und Misserfolgen bei der Therapie. Wer sicher gehen will, dass er seine Medikamente auch richtig einnimmt, sollte einen Beratungstermin in der Apotheke vor Ort vereinbaren, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Der Apotheker erklärt nicht nur, wie die Arzneimittel eingenommen werden sollen, er kennt auch Einnahmetricks und empfiehlt die richtigen Dosierungshilfen.

Wenn der Beipackzettel zum Beispiel eine Tagesdosis von drei Tabletten vorschreibt, dann sollte die Einnahme in gleichmäßigen Abständen während der Wachzeit erfolgen. So kann der Patient die Tabletten beispielsweise um 7 Uhr, um 15 Uhr und um 22 Uhr zu sich nehmen.

Die exakten Zeitintervalle sind für die Wirkung der Medikamente sehr wichtig. Der Blutspiegel baut sich nach der Einnahme der Arzneimittel auf und sinkt nach und nach wieder ab. Um einen wirksamen Blutspiegel aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, immer rechtzeitig eine neue Dosis des Wirkstoffes nachzureichen, damit er nicht unter die Wirksamkeitsschwelle absinkt. Wird die Therapie nicht konsequent eingehalten, kann es vorkommen, dass der Patient schon bald wieder an den gleichen Symptomen leidet. Im schlimmsten Fall wirkt das Medikament gar nicht mehr oder es muss auf eine stärkere Dosierung zurückgegriffen werden.

Die Wirkung von Arzneimitteln hängt auch vom Einnahmeabstand zu den Mahlzeiten ab. Wenn Medikamente vor dem Essen genommen werden sollen, ist ein Abstand von mindestens 30 Minuten einzuhalten. „Während der Mahlzeit“ meint eine Einnahme zum Essen, „nach dem Essen“ heißt, dass das Arzneimittel auf den gefüllten Magen genommen werden soll. Die Anweisung "zwischen den Mahlzeiten" weist darauf hin, dass ein Medikament in gleichem zeitlichem Abstand zu zwei Mahlzeiten einzunehmen ist.

Ebenso wichtig ist die Haltung bei der Medikamenteneinnahme. Auch wenn sich der Patient krank fühlt und es Kraft kostet, sich aufzurichten, sollte er die Medikamente nicht im Liegen einnehmen. Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt die Einnahme in aufrechter Haltung (sitzend oder stehend), damit das Arzneimittel den Magen sicher und schnell erreicht und es keine Reizungen in der Speiseröhre hervorruft. Tabletten sollten grundsätzlich mit ausreichend Wasser zu sich genommen werden. Viele Arzneimittel benötigen die Flüssigkeit, um ihre Wirkung entfalten zu können. Allerdings eignet sich nicht jedes Getränk für die Einnahme von Medikamenten. Je nach Arzneimittel sollte auf schwarzen Tee, Fruchtsäfte oder Milch verzichtet werden.

Niemals sollten Patienten Tabletten einfach teilen, wenn sie diese als unangenehm groß empfinden. In diesen Fällen sollten Patienten dringend mit dem Apotheker Rücksprache halten. Kapseln dürfen nur geöffnet werden, wenn es ausdrücklich auf dem Beipackzettel vermerkt ist. Patienten sollten sich nicht von vermeintlichen Bruchrillen irritieren lassen. Diese dienen manchmal nur der Zierde. Magensaftresistente Überzüge würden bei einer Teilung zerstört. Die Tabletten können sich dann zu früh auflösen und nicht zur Wirkung kommen.

Wenn Patienten ein Arzneimittel nach Einnahmevorschrift nicht vertragen, zum Beispiel eine Tablette auf leeren Magen, sollte mit Arzt oder Apotheker Rücksprache gehalten werden. Hier kann ein abweichender Einnahmezeitpunkt überprüft werden.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.