Mittwoch, 29. August 2012

Fünf Tipps für die Gabe von Arzneimitteln

Frankfurt am Main (landesapothekerkammer) - Wenn Kinder krank sind, stehen Eltern vor einem Problem: Wie verabreicht man Arzneimittel an ein Kind, das nicht will? Manchmal helfen nur Ausdauer und kleine "Bestechungen", meistens reichen ein paar kleine Tricks. Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, warnt vor Fehlerquellen und gibt wertvolle Tipps, was Eltern bei der Gabe von Arzneimitteln beachten sollten.

1. Arzneimittelsäfte verlieren im Essen ihre Wirkung
Bei Husten- oder Fiebersäften haben die Hersteller schon viel getan, um die Einnahme für Kinder angenehmer zu gestalten. Nur bei Antibiotika ist es schwierig, den Geschmack zu verbessern, da die Wirkstoffe in der Regel sehr unangenehm schmecken und auch keinen appetitlichen Geruch haben. Eltern sollten sich dennoch nicht dazu verleiten lassen, Antibiotikasäfte unter das Essen zu mischen. Erstens kann es sein, dass das Kind sein Essen nun gar nicht mehr anrührt, zweitens kann der Wirkstoff durch Verbindung mit dem Nahrungsmittel seine Wirkung einbüßen. Wenn das Kind seine Mahlzeit nicht aufisst, bekommt es keine ausreichende Dosis des Arzneimittels. Und gerade die exakte Dosis ist entscheidend, damit das Medikament wirken kann.

2. Dosis einhalten
Vielen Arzneimitteln für Kinder ist ein Messlöffel beigelegt. "Da die üblichen Tee- und Esslöffel aus dem Haushalt in ihrer Größe stark variieren, sollte dringend der Messlöffel verwendet werden", erklärt Erika Fink. Für Teilmengen sind Markierungen auf dem Löffel vorhanden; kleinere Mengen unter fünf Millilitern sollten besser mit einer Einwegspritze ohne Nadel aufgezogen werden, um eine exakte Dosierung zu gewährleisten. Das Arzneimittel sollte vorsichtig in den Mund gespritzt werden, damit sich das Kind nicht verschluckt. Ein weiterer Vorteil dieser Methode: Man verschüttet nichts, wenn das Kind den Kopf immer wieder wegzieht.

3. Vitamin-D-Tablette für Säuglinge richtig auflösen
Wird die Vitamin-D-Tablette im Fläschchen aufgelöst, bleiben dort oft Reste zurück. Sicherer ist es, etwas Milch auf einen Teelöffel zu geben und die Tablette hineinzulegen. Wenn sie in der Milch zerfallen ist, kann dem Kind der Löffel verabreicht werden. So ist gewährleistet, dass die ganze Tablette in den Kindermund gelangt.

4. Augentropfen bei geschlossenen Augen geben
Gerade Augentropfen können von Kindern gut "abgewehrt" werden. Fällt der Tropfen hinunter, wird das Auge sofort geschlossen. In der Tat kann man Augentropfen aber bei geschlossenen Augen verabreichen. Einfach den Tropfen in den inneren, nasenzugewandten Augenwinkel tropfen. Wenn das Kind das Auge öffnet, rollt der Tropfen automatisch hinein. Mit dem Kopf zu wackeln, ist hierbei aber nicht erlaubt. Bei unruhigen Kindern sollte eine Hand auf die Stirn gelegt werden, damit sie ruhig liegen.

5. Zäpfchen - Das stumpfe Ende zuerst
Bei Zäpfchen hat es sich bewährt, die stumpfe Seite vorweg einzuführen. Der Schließmuskel schließt sich um das spitze Ende des Zäpfchens besser und ein Herausgleiten oder Herausdrücken des Zäpfchens durch das Kind kommt viel seltener vor. Es empfiehlt sich, das Zäpfchen ein wenig einzucremen, damit es leichter gleitet. Weiterhin sollten nach dem Einführen des Zäpfchens die Pobacken des Kindes ein paar Sekunden leicht zusammengedrückt werden.

Erika Fink rät jungen Eltern, die noch keine Erfahrung mit der Gabe von Arzneimitteln haben und nervös sind, sich beim ersten Mal von einer erfahrenen Person helfen zu lassen oder Rat in der Apotheke einzuholen, damit sich die Angst nicht auf das Kind überträgt.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.