Es fängt ganz harmlos an. Bei einem Schnupfen, einer Allergie oder einer Infektion schwillt die Nasenschleimhaut an und produziert ein Sekret, das die Erreger aus der Nase ausschwemmen soll. Dadurch haben Patienten das Gefühl einer Verstopfung der Nase. Dieses Gefühl lässt sich schnell mit einem abschwellenden Spray bekämpfen. Wenn die Nasenschleimhaut durch das Spray abschwillt, verengen sich die Blutgefäße. Lässt die Wirkung des Medikamentes nach, erweitern sich die Blutgefäße wieder und die Durchblutung normalisiert sich. Das wird von Patienten als unangenehm empfunden. Sie glauben, schon wieder keine Luft zu bekommen. Das Spray wird also erneut eingesetzt.
Die regelmäßige Anwendung von Nasensprays drosselt auf Dauer die Blutzufuhr in die Schleimhaut, die Befeuchtung ist nicht mehr gesichert. Schlimmstenfalls verliert die Nasenschleimhaut ihre Abwehrfunktion. Eindringende Viren, Staub und Schmutz werden dann nicht mehr nach draußen befördert, weil die Feuchtigkeit fehlt und auch die Flimmerhärchen nicht mehr arbeiten. Das Infektionsrisiko steigt, Viren können sich einnisten. Außerdem kommt es bei ausgetrockneter Schleimhaut zur Borkenbildung in der Nase, oft auch zu kleinen Rissen und Nasenbluten.
Für die Entwöhnung muss zunächst das abschwellende Nasenspray abgesetzt werden. Wer die ersten unangenehmen Tage fürchtet, kann auch erst ein Nasenloch entwöhnen und dann das andere, erklärt Erika Fink. Zur Befeuchtung der Nasenschleimhäute und Abmilderung der Beschwerden, kann auf Meerwassersprays oder Nasensalben zurückgegriffen werden. Abschwellende Nasensprays dürfen aber nicht mehr zur Anwendung kommen. Auch für die Zukunft sollten sich Patienten beraten lassen, welches Nasenspray sie nach einer Entwöhnung bei Schnupfen noch verwenden können.
Am sichersten ist es, ein abschwellendes Nasenspray stets nach einer Woche abzusetzen und auf Meerwassersprays zurückzugreifen. Dann ist die Gefahr einer Sucht sehr gering.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.