Mittwoch, 14. September 2011

Gesetzliche Rentenversicherung – reale Absicherung?

Gastbeitrag von finanzen.de

Die Anzahl abgeschlossener Altersabsicherungen steigt stetig weiter. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung scheint ungebrochen zu sein. Besonders beliebt sind private Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungen. Viele Verbraucher vertrauen in dieser Hinsicht der gesetzlichen Absicherung nicht, wobei es jedoch angeboten wird.

Gesetzliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet als Hauptabsicherung die staatliche Altersvorsorge. Dabei liegt dem deutschen Rentensystem der Generationenvertrag zugrunde. Indem ein Arbeitnehmer in die staatliche Rentenversicherung einzahlt, sichert er auf der einen Seite damit die Rentenzahlungen für aktuelle Rentner ab. Auf der anderen Seite erhält er damit das Recht, später seine eigene Altersvorsorge aus der staatlichen Rentenversicherung zu beziehen.

Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Des Weiteren sichert die gesetzliche Rente im Normalfall auch weitere Fälle ab, welche eng miteinander verbunden sind. Die Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente sind Absicherungen für den Fall, dass der Versicherte seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters nur noch bedingt oder gar nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt der Grad der Einschränkung eine Rolle.

Jedoch verhält sich das Niveau der letztgenannten Versicherung nahezu ähnlich wie das der gesetzlichen Altersrente. Die Summen der Auszahlung reichen den meisten Betroffenen nicht und sinken immer weiter. Auch kommt es oft zum Streitfall, was den Grad zum Beispiel einer Berufsunfähigkeit angeht. Die meisten Verbraucher tendieren daher eher zu einer privaten Absicherung, da hier mit Garantiewerten gearbeitet wird und die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung für viele unklar ist.