Freitag, 11. Januar 2013

Wozu eine Patientenverfügung gut ist

Regensburg (obx-medizindirekt) - Jeder Mensch hat das Recht über seine medizinische Behandlung selbst zu entscheiden. Deshalb brauchen Ärztinnen und Ärzte für jede Behandlung auch immer die Zustimmung des Betroffenen. Was aber sollen Ärzte tun, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr äußern kann? Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie in einem solchen Fall entscheiden würden.

Mittlerweile hat bereits jeder zehnte Deutsche eine Patientenverfügung verfasst. Die Bundesregierung hat kürzlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Auch der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung bereits vor Jahren ausdrücklich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung unterstrichen. Jeder Dritte fürchtet jedoch laut einer Umfrage der Deutschen Hospizstiftung, dass Ärzte sich im Ernstfall nicht daran halten. Die Bundesärztekammer sagt klar: "Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituationen beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde."

Für die Formulierung einer Patientenverfügung gibt es keine bestimmten Formvorschriften. Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten, bevor Sie ein solches Dokument abfassen. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, eine Patientenverfügung schriftlich niederzulegen, weil dann der darin geäußerte Wille leichter nachweisbar ist als etwa bei einer mündlichen Verfügung.

Es ist jedoch wichtig, dass ihre Patientenverfügung den Ärzten zur Kenntnis gebracht wird. Dies geschieht am besten über eine Person des Vertrauens, die für Sie sprechen kann. Empfohlen wird deshalb, zugleich mit der Patientenverfügung eine Vollmacht für diese Person zu erteilen. Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuerin oder Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Vormundschaftsgericht, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Mittlerweile gibt es bereits Vorsorgedatenbanken. Das sind Online-Plattformen im Internet, in denen der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung dokumentiert ist und zu der nur berechtigte Ärzte und Krankenhäuser Zugang haben.
http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de

Mehr Informationen zum Thema

Hier finden Sie Tipps, Ratschläge und Formulierungshilfen für Ihre Patientenverfügung:
- Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesjustizministeriums Abrufbar im Internet unter: http://www.bmj.de
- Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" des Bayerischen Justizministeriums
Abrufbar im Internet unter:
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf