Donnerstag, 27. Juni 2013

Erste Hilfe bei Hitzschlag und Sonnenstich

Hannover (apothekerkammer-nds) – Wer in den Süden in Urlaub fährt, sucht die Sonne und die Hitze. Doch dies kann tückisch sein. Bei Strandtagen oder Wanderungen durch die Natur wird noch an den Sonnenschutz gedacht, doch die Gefahren von Hitzschlag und Sonnenstich werden häufig unterschätzt. Daher sollten sich Reisende vor Urlaubsbeginn über Symptome, Behandlung und Vorsichtsmaßnahmen informieren. Die Apothekerkammer Niedersachsen erklärt, worauf Urlauber achten sollten.


Symptome Sonnenstich

Der Sonnenstich ist die unmittelbare Folge einer übermäßigen Erwärmung der Schädeldecke, meist durch intensive Sonnenstrahlen. Das reizt die Hirnhäute und es kommt zu einer Schwellung, die sich auf das Gehirn auswirken kann. Kopfschmerzen und Übelkeit bis zum Erbrechen sind die Folge. Charakteristisch sind zudem Nackensteifigkeit (als Ausdruck der Hirnhautreizung), ein roter Kopf, Kopfschmerz und Desorientiertheit. Die Körpertemperatur ist aber normal.

Symptome Hitzschlag

Der Hitzschlag ist die Folge eines allgemeinen Hitzestaus im Körper. Durch starke Hitze und körperliche Belastung steigt die Körpertemperatur schnell auf über 39 Grad an. Ein Hitzschlag tritt insbesondere bei warmer und gleichzeitig feuchter Luft auf, wenn die überschüssige Wärme nicht durch kühlenden Schweiß abgeleitet werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Gewitterlagen oder bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit schwüler, unbewegter Luft der Fall. Neben der erhöhten Körpertemperatur sind zunächst rote Haut, später zunehmende Blässe und aschfahles Aussehen, sowie Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen mit Blutdruckabfall und Bewusstseinsstörungen typische Symptome.

Behandlung bei Sonnenstich

Zunächst muss der Patient natürlich aus der Sonne. Der Kopf sollte mithilfe nasser Tücher gekühlt werden. Niemals sollte der ganze Körper heruntergekühlt werden, vielmehr ist es wichtig, die Körperwärme unbedingt zu erhalten. Weiterhin ist es sinnvoll, die Kleidung für eine bessere Durchblutung zu lockern. Ist der Patient bei Bewusstsein, sollte ihm Flüssigkeit in Form von Wasser, Tee oder ISO-Drinks angeboten werden. Alkohol ist tabu.

Behandlung bei Hitzschlag

Auch hier sollte der Patient an einen kühlen Ort gebracht, die Kleidung gelockert und ihm Luft zugefächelt werden, um die Körpertemperatur vorsichtig und langsam zu senken. Ist die Person ansprechbar, sollte ihr Oberkörper höher gelagert werden. Eine bewusstlose Person ist bis zur Ankunft des Notarztes in der stabilen Seitenlage zu halten.

Vorbeugung

Für alle gilt: Viel trinken und insbesondere in der Mittagszeit die direkte Sonneneinstrahlung meiden. Gerade Senioren vergessen häufig zu trinken. Es sollte immer ausreichend Wasser oder Saftschorle als Erinnerung griffbereit in Sichtweite stehen. Eine Kopfbedeckung und luftige Kleidung, die dem Körper ein leichtes Schwitzen ermöglicht, sind elementar. Leichte Kost wie Obst und Gemüse entlastet den Körper.

Bei Säuglingen und Kleinkindern ist die Kopfbedeckung ganz besonders wichtig, da der Kopf im Verhältnis zum Körper bei Kindern viel größer ist als bei Erwachsenen. Ebenso fehlt schützendes Haar.

Schwere körperliche Belastungen gilt es zu vermeiden. Wer sich beruflich oder privat bei großer Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit viel bewegen muss, sollte sich dieser besonderen Situation bewusst sein, sehr viel trinken und ausreichend Pausen einplanen. Als Faustregel gilt: Der Urin sollte immer mindestens hellgelb sein. Bewährt hat sich warmer Tee, da er sowohl Flüssigkeit zuführt als auch den Körper schwitzen lässt.

Sportler sollten auf eine gute Mineralstoffversorgung, insbesondere mit Magnesium, achten. Hier hilft ein Gespräch mit dem Apotheker.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.